WOHNUNGSEIGENTUMS VERWALTUNG

“Unser Haupttätigkeitsfeld ist die Verwaltung von Wohneigentum, mit derzeit ca. 2.000 Wohnungen.”

Grundlage für unsere gesamte Tätigkeit ist das Wohnungseigentumsgesetz. Zusätzlich gibt es zahlreiche Vorgaben und Prüfungsmechanismen durch unseren Fachverband, BVI, durch den wir auch verpflichtet sind, mindestens zwei Fortbildungen pro Jahr zu besuchen. Durch diese Fortbildungen, sind wir stets auf dem aktuellen Stand in allen Belangen Ihr Wohneigentum betreffend. So können Sie immer sicher sein, von uns fachkompetent und entsprechend der aktuellen rechtlichen Vorschriften betreut zu werden.

Entgegen den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes sind wir jedes Jahr mehrfach in jedem Objekt vor Ort, je nach Bedarf, um uns selbst ein Bild von den jeweiligen Gegebenheiten, Schäden, Sanierungsbedarf usw. zu machen. Einmal im Jahr findet aber in jedem Objekt eine umfassende, komplette Objektbegehung (im Bereich des Gemeinschaftseigentums statt). Diese Objektbegehung findet immer zeitnah, vor der jährlichen Eigentümerversammlung, statt.

Zu unserem Tätigkeitsfeld zählen:

  • Erstellen einer detaillierten Jahresabrechnung in Verbindung mit einer Steuerbescheinigung gem. § 35a EstG und jährlichem Vermögensstatus mit aktueller, profesioneller Hausverwaltungssoftware.
  • Die Prüfung der Jahresabrechnung durch den Verwaltungsbeirat findet immer in Anwesenheit und unter Anleitung einer unserer Mitarbeiterinnen statt, die die Abrechnung erstellt hat und evtl. Fragen sofort klären kann.
  • Jährliche Erstellung eines neuen, auf die zu erwartenden Kosten abgestimmten, Wirtschaftsplanes. Die genaue Kalkulation und jährliche Anpassung des Wirtschaftsplanes ist uns wichtig, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.
  • Ordnungsgemäße WEG-Buchhaltung, incl. Mahnwesen
  • Anlage der Instandhaltungsrücklage
  • Bei den Eigentümerversammlungen wird das Protokoll vor Ort fertiggestellt und von den Eigentümern/Beiräten unterzeichnet. Hierduruch liegt Ihnen, in der Regel, das Protokoll spätestens drei Tage nach der Eigentümerversammlung in Kopie vor.
  • Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung
  • Überwachung der Hausordnung
  • Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs
  • Regelmäßiger, persönlicher Kontakt zu unseren Beiräten
  • Ausschreibung, Auftragsvergabe und Überwachung von Reparaturarbeiten
  • Abschluss und Überwachung von Wartungsverträgen
  • Erstellung von Sanierungs- und Finanzierungsplänen
  • Rahmenvertrag für alle Versicherungen, hierdurch wesentlich kostengünstiger für die einzelnen Eigentümergemeinschaften und schnelle, unkomplizierte und großzügigere Abwicklung der Schadenfälle durch den Versicherer.
  • Vermögensschaden- und Vertrauensschaden Haftpflichtversicherung

Kompetenz:

Alle unsere Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Seminaren und Fortbildungen teil. Über unsere Mitgliedschaft im bundesweit größten Fachverband, dem Bundesverband für Immobilienverwalter e.V. (BVI) werden wird ständig auf dem Laufenden über alle relevanten Themen, Gesetzesänderungen, BGH-Gerichtsurteile gehalten.

BVI-Mitgliedschaft als Gütesiegel

Professionell und effektiv

Der BVI stellt den Anspruch seine Mitglieder, sich in ihrer Arbeit am Verhaltens- und Ehrenkodex des BVI sowie gezielt an verbindlichen Werten zu orientieren und zu messen.

Die BVI-Werte sind Glaubwürdigkeit, Kompetenz, Einsatzwille, Zuverlässigkeit, Partnerschaft und Lebensfreude.

Ein Verwalter, der Mitglied im BVI ist, erfüllt alle Anforderungen, die eine individuelle, wirtschaftliche und sachgerechte Betreuung seines Eigentums benötigt.